13.12.2023

Zahnarztkosten von den Steuern abziehen

Krankenkassen übernehmen die Zahnarztkosten nur in Ausnahmefällen. Dafür kann man sie - solange sie Krankheits- oder Unfallkosten darstellen - von den Steuern abziehen. Wie viel lässt sich abziehen, wie genau gehen Sie vor und was sollten Sie beim Einreichen berücksichtigen? Antworten finden Sie hier - inklusive eines Fallbeispiels.

Grundsätzlich abziehbar - ausser "nicht medizinisch notwendig"

Alles, was Krankheit betrifft beziehungsweise “medizinisch notwendig” ist, ist von den Steuern abziehbar. So auch Zahnarztkosten, die medizinisch verordnet wurden und - wichtig - noch von keiner Versicherung (Krankenkasse oder Unfallversicherung) übernommen wurden. 

Dazu gehören Behandlungen von Zahnkrankheiten, Zahnstellungs-Korrekturen, kieferorthopädische Behandlungen und Dentalhygiene. Auch Weisheitszahnentfernungen fallen darunter. 

Aufgepasst jedoch bei rein kosmetischen Behandlungen -  insbesondere Bleaching, aber auch Kunststoff- oder Porzellanausschalungen: Diese sind nicht abzugsfähig.

Welcher Betrag lässt sich tatsächlich abziehen?

Um zu prüfen, ob es tatsächlich etwas abzuziehen gibt, summieren Sie erst alle Krankheitskosten auf. Der Abzug ist abhängig von Ihrem Nettoeinkommen. Von den gesamten Krankheitskosten zieht man einen Prozentsatz des Einkommens ab - eine Art Selbstbehalt - der kantonal verschieden ist. Bei den meisten Kantonen beträgt dieser 5%*. Alle Kosten, die nach Abzug dieses Prozentsatzes beziehungsweise Selbstbehalts übrig bleiben, sind dann abziehbar. 

Hier ein Fallbeispiel: 

Nehmen Sie an, das Nettoeinkommen einer Individualperson oder eines Ehepaars (mit oder ohne Kinder) wohnhaft im Kanton Zürich ist 60’000 Franken. 5% der Summe beträgt 3’000 Franken. Nun muss man von den aufsummierten Krankheitskosten diese 3’000 Franken abziehen. Betragen die Krankheitskosten beispielsweise 10’000 Franken, lassen sich so entsprechend 7’000 abziehen.

Muss ich Quittungen einreichen mit der Steuererklärung?

Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die jeweilige Wegleitung zur Steuererklärung gibt Aufschluss. Ausserdem wird man beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung in der Regel auch darauf aufmerksam gemacht, wenn Quittungen einzureichen sind.

Wir empfehlen, vorhandene Quittungen von Beginn weg gleich einzureichen, um ein Nachreichen zu vermeiden. Insbesondere bei hohen Zahnarztkosten kann es sein, dass Steuerämter die Kosten im Detail überprüfen wollen.

Aufgepasst: Doppelt abziehen - von Versicherung sowie Steuern - ist nicht möglich

Es kommt gerne vor, dass Personen kreativ werden und versuchen, Zahnarztkosten, die sie bereits bei der Versicherung (Krankenkasse oder Unfallversicherung) abgezogen haben, separat bei der Steuererklärung aufzulisten. Doppelt abziehen ist jedoch nicht möglich und Sie laufen Gefahr, “versuchte Steuerhinterziehung” zu begehen. 

Was ist mit den Zahnarztkosten der Kinder?

Krankheits- und Unfallkosten der Kinder können zusammen mit jenen der Eltern deklariert werden.

Haben Sie weitere Fragen? Wir versuchen diese gerne bei Ihrem nächsten Besuch in der Praxis zu beantworten. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Preise und einen Blogbeitrag zum Thema Zahnarztkosten bei Kindern - inklusive  zur Frage, ob die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt oder nicht. 

* Ausnahmen sind die Kantone Glarus, St.Gallen und Wallis mit 2%, Genf mit 0.5%. Basel Land hat keinen steuerlichen Selbstbehalt, das heisst man kann sämtliche Krankheitskosten abziehen, unabhängig von der Höhe des Nettoeinkommens.

Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit Treuhändern und Steuerberatern erstellt - unter anderen Alexander Wagenbichler. Herzlichen Dank allen Beteiligten!