Ihr Kind beim Zahnarzt: So ist eine erfolgreiche Behandlung möglich
Ob Füllung legen oder Zahn ziehen: Die Behandlung eines Kindes beim Zahnarzt kann mitunter schwierig werden. Hauptgrund ist, dass Kinder die Behandlung des Öfteren verweigern: Sie wollen den Mund partout nicht öffnen, sich nicht auf den Behandlungsstuhl setzen oder auf diesem nicht still sitzen bleiben. Teilweise weinen die Kinder, bevor die Therapie überhaupt beginnt.
Um eine Traumatisierung zu vermeiden, sollte Ihr Kind den Zahnarztbesuch als etwas Positives erleben und lernen, dass ihm dabei nichts Bedrohliches passiert. Denn sonst kann es im schlimmsten Fall sein, dass eine Person auch im Erwachsenenalter den Gang zum Zahnarzt meidet. Wie lässt sich eine Traumatisierung vermeiden?
Die Möglichkeiten je nach Alter
Im Idealfall begleiten Sie als Eltern Ihr Kind ab dem zweiten Lebensjahr alle sechs Monate zur Kontrolle. So lernt Ihr Kind den Zahnarzt kennen und gewöhnt sich an den Besuch. Die Wahrscheinlichkeit, dass es die Behandlung toleriert, nimmt zu.
Was aber, wenn Ihr Kind trotz aller Bemühungen die Behandlung trotzdem zurückweist? Je nach Alter empfiehlt sich eine andere Methode:
Bei Kindern ab Kindergartenalter empfehlen wir in diesem Fall, die Behandlung mit Lachgas durchzuführen.
Ist das Kind jünger und die notwendige Behandlung sehr umfangreich, ist eine Vollnarkose angebracht. Also etwa, wenn es sehr viele Löcher gibt und Zähne gezogen werden müssen (siehe auch unten, «Warum eignet sich Lachgas nicht für kleine Kinder?»). Vor dem Setzen einer Betäubungsspritze wird ein Gel aufgetragen, das den Schmerz des Stichs mildert.
Bei Kleinkindern mit nur wenigen Löchern und mangelnder Kooperation kann zu einem späteren Zeitpunkt therapiert werden. Bis dahin muss die Prophylaxe (Vorbeugung) intensiviert werden, um das Fortschreiten der bestehenden Löcher abzuwenden. Dafür instruieren wir Sie als Eltern über die optimale Ernährung und Mundhygiene bei Ihrem Kind.
So läuft eine Behandlung mit Lachgas – der «Zauberluft» – ab
Eine Behandlung sollte stets so angenehm wie möglich gestaltet werden. Ein durch Schmerzen erschrecktes Kind zu beruhigen ist bedeutend anspruchsvoller als folgende Punkte zu berücksichtigen:
Als erstes erklärt der Behandler dem Kind, dass es nun Zauberluft einatmet. Dieses führt dazu, dass es sich entspannt fühlt und teilweise alles lustig findet. Das Gas wird während der gesamten Behandlungsdauer zugeführt –wobei das Kind bei vollem Bewusstsein bleibt. Die Wirkung tritt nach wenigen Minuten ein und ist am Behandlungsende rasch aufgehoben.
Ist Lachgas nötig, empfehlen wir, es ab der ersten Behandlung einzusetzen. So wird einer Traumatisierung am ehesten entgegengewirkt. Verlaufen mehrere Sitzungen erfolgreich, kann man das Lachgas nach Absprache reduzieren oder weglassen.
So gewöhnt sich Ihr Kind an die Lachgas-Maske
Es kann hilfreich sein, dem Kind die Lachgasmaske ein bis zwei Wochen vor der Behandlung nach Hause mitzugeben (danach gut desinfizieren 😊). Das Kind kann damit «Zahnarzt spielen» – mit Maske, Holzspatel, Handschuhe und Mundschutz Eltern oder Geschwister «behandeln» – und sich so an die Maske gewöhnen.
Warum eignet sich Lachgas nicht für kleine Kinder?
Damit das Praxisteam eine Therapie unter Lachgas durchführen kann, muss das Kind ein Minimum an Kooperation und Verständnis aufbringen können. Insbesondere die Nasenmaske, über welche das Lachgas verabreicht wird, muss es tolerieren.
Kleine Kinder empfinden die Nasenmaske in der Regel aber als störend. Auch den Plastikgeruch des Schlauches und das daraus strömende geruchlose Gas finden sie unangenehm. Folglich reissen sich die Kleinen den Schlauch weg und eine Therapie mit Lachgas ist nicht möglich.
Fazit
Einer erfolgreichen Behandlung bei Ihrem Kind steht nichts im Weg, wenn sich das Praxisteam und die Eltern gut vorbereiten. Durch Ihre Begleitung beim regelmässigen Kontrollbesuch kann sich das Kind an den Zahnarzt und die Behandlung gewöhnen. Sollte es die Behandlung dennoch nicht tolerieren, empfehlen wir bei Kindern ab dem Kindergartenalter Lachgas, bei Kleinkindern eine Vollnarkose.