22.08.2023

Abgebrochener Zahn – was tun?

Notfall? So gehen Sie vor: 

  • Bricht ein Zahn ab, sollten Sie das abgebrochene Stück sicher einpacken und möglichst rasch einen Zahnarzt aufsuchen. Passiert es in der Nacht und Sie verspüren keine Schmerzen, können Sie bis zum nächsten Tag abwarten. 

  • Dies gilt nicht für Zahnunfälle, bei denen ein Nerv freiliegt. Vereinbaren Sie hier innerhalb kürzester Zeit einen Termin.

  • Ein Notfall ist es auch, wenn es ständig schmerzt – bei jeder Belastung, beim Trinken von kalten Getränken etc. Melden Sie sich auch in diesem Fall für einen zeitnahen Termin.

  • Bricht einfach ein kleines Stück vom Zahn ab und Sie haben keine Schmerzen, können Sie theoretisch auch etwas warten. Die meisten Personen wissen allerdings nicht, ob nur oberflächlich etwas abgebrochen ist oder bereits der Nerv freiliegt und bereits abgestorben ist. Wir empfehlen deshalb, bei jeder Fraktur möglichst zeitnah einen Termin zu vereinbaren.

Ein abgebrochener Zahn ist einer der häufigsten Gründe für Terminanfragen in unseren Praxen. Unsere Teams bereiten sich dann auf unterschiedliche Behandlungen vor. Dies, weil es verschiedene Ursachen gibt für einen abgebrochenen Zahn. 

Welche Ursachen sind dies, wie gehen Sie konkret vor, wie wird therapiert und wer übernimmt die Kosten? Das erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Ursachen für einen abgebrochenen Zahn

Bei der Untersuchung stellen wir fest, was der Grund für den abgebrochenen Zahn ist. Folgende Szenarien kommen vor:

  • Der gesunde Zahn bricht wegen einem Unfall ab (Zahntrauma)

  • Ein Stück Zahn bricht wegen einer Karies ab («Loch»)

  • Eine Füllung bricht ab oder löst sich

  • Vom Gerüst* einer Krone oder Brücke löst sich die Keramikverblendung

  • Eine Krone oder Brücke** löst sich

Je nach Ursache ist eine andere Therapie angebracht – welche wir dann mit dem Patienten besprechen. 

aus Metall oder Keramik
*zahn- oder implantatgetragen

Was tun bei einem Zahnunfall?

Packen Sie das abgebrochene Stück Zahn wenn möglich sicher ein und gehen Sie schnellstmöglich zu einem Zahnarzt. Am besten lagern Sie den Zahn beziehungsweise das Zahnstück in einer Zahnrettungsbox. Diese beinhaltet ein spezielles Nährmedium, das verhindert, dass der Zahn austrocknet oder mit den «falschen» Bakterien besiedelt wird.

Bei Kindern im Grundschulalter kommt es vermehrt zu Zahnunfällen. Wir empfehlen Zahnrettungsboxen für jede Hausapotheke, Schule oder Sportverein. Zahnrettungsboxen sind in den meisten Apotheken erhältlich. 

Häufig ist jedoch nicht gleich eine Zahnrettungsbox zur Hand. Alternativ können Sie den Zahn in sterile Kochsalzlösung (wie man sie auch für das Abspülen von Kontaktlinsen benutzt) oder kalte (!) UHT-Milch einlegen. Falls es sich um eine kleine Absplitterung vom Zahnschmelz (ohne das dunklere Zahnbein beziehungsweise Dentin) handelt, genügt herkömmliches Wasser vom Hahn.

Was tun bei einem Zahnunfall? In diesem Blogbeitrag gehen wir stärker ins Detail.

Beim Essen bricht ein Stück Zahn ab 

Dass beim Essen ein Stück Zahn abbricht, kommt immer wieder vor. Dabei muss man nicht einmal unbedingt etwas Hartes gegessen haben. Es kann sein, dass ein Stein im Salat oder eine Glasscherbe im Gratin war. 

Möglich ist aber auch, dass eine bereits diagnostizierte Karies nun bereits so gross ist, dass bereits beim Löffeln eines Joghurts der Zahn abbricht (siehe auch weiter unten).

Vereinbaren Sie auf jeden Fall möglichst zeitnahe einen Termin beim Zahnarzt oder der Zahnärztin. Falls Sie das abgebrochene Stück auffinden, bringen Sie dies unbedingt mit!

Stück Zahn bricht neben einer Füllung ab 

Häufig bricht neben einer bestehenden Füllung ein Stück Zahn ab. Dies kann darauf hindeuten, dass nicht nur das abgebrochene Stück ersetzt werden muss, sondern auch die bestehende Füllung ersetzt werden sollte. 

Die Grösse des Defekts und der Zustand der bestehenden Füllung entscheiden über die Therapie: Entweder muss man die betroffene Stelle nur etwas polieren, oder aber den Zahn mit einem künstlichen Ersatz versorgen. 

Bezüglich Ersatz gibt es verschiedene Möglichkeiten: In vielen Fällen lassen sich abgebrochene Stellen mit einer Kunststofffüllung (Komposit) reparieren. Bei grösseren oder ästhetisch relevanten Defekten wird eher eine Keramik-Versorgung notwendig. Für provisorische Füllungen kommen teilweise auch zementartige Füllungsmaterialien zum Einsatz.

Ein Zahn bricht «ohne Grund» ab

Falls ein Zahn (ohne Füllung) beim Essen scheinbar ohne Grund einbricht, deutet dies häufig auf eine tiefere Karies hin. Je nach Grösse und Lokalisation kann dies sehr schmerzhaft sein. 

Spüren Sie keine Schmerzen, kann es sein, dass einfach ein kleines Stück Zahn (beispielsweise die Kanten bei den Frontzähnen, was man dann wegen der Rauigkeit bemerkt) oder eine Füllung abgebrochen ist. Es kann auch sein, dass die Karies bereits so tief liegt, dass der Nerv bereits abgestorben ist.

Ein weiterer Grund für ein scheinbar grundloses Abbrechen kann auch Zähneknirschen sein. Das Reiben oder Pressen der Zähne - was meist unbemerkt nachts passiert - schwächt die Zahnhartsubstanz. Dies kann dazu führen, dass einzelne Zahnhöcker oder Schneidekanten abbrechen. Um diese Zahnschäden zu vermeiden, empfehlen wir hier aus zahnärztlicher Sicht meist das Tragen einer Knirschschiene. 

Wer zahlt bei einem Unfall?

Häufig stellt sich bei einem abgebrochenen Zahn die Frage, ob eine Versicherung dafür bezahlt. 

Falls ein (Stück) Zahn, eine Füllung oder eine Brücke aufgrund eines Unfalls abgebrochen ist, bezahlt grundsätzlich die Versicherung die Behandlung. Sie kann diese aber auch ablehnen – falls vor dem Unfall bereits eine Karies vorhanden war. Stehen Sie in einem Anstellungsverhältnis von mehr als 8 Stunden pro Woche, deckt die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers die Behandlungskosten. Sind Sie nicht arbeitstätig, läuft die Unfallversicherung meistens über die Krankenkasse. 

Für die Unfallmeldung muss eine zahnärztliche Untersuchung stattfinden. Dabei wird der «Status quo» nach Unfall dokumentiert, die weitere Behandlung geplant und allenfalls ein Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht. Häufig braucht es dafür Röntgenbilder, Fotos und weitere Untersuchungen.

So oder so: Vereinbaren Sie zeitnahe einen Termin  

Wie eingangs erwähnt, empfehlen wir unabhängig der Ursache einer Zahnfraktur eine zeitnahe Terminvereinbarung beim Zahnarzt. Melden Sie den Unfall auch Ihrer Versicherung. Unsere Praxen sind an 365 Tagen (ausgenommen in den Shoppingcentern) geöffnet und bieten Ihnen täglich die Möglichkeit, sich bei einem Unfall einen Termin zu vereinbaren. Ausserhalb unserer langen (!) Öffnungszeiten steht Ihnen ein regionaler Notfalldienst 24h an jedem Tag zur Verfügung.