Was tun bei einem Zahnunfall?
Zu Hause beim Spielen, beim Essen und Trinken oder unterwegs beim Autofahren, beim Schlittenfahren oder beim Herumplanschen im Schwimmbad: Ein Unfall kann jederzeit und überall passieren. Manchmal sind auch die Zähne betroffen: Sie brechen ab, lockern sich oder werden gar ausgeschlagen. Ist der Unfall insgesamt sehr schwerwiegend, sollten Sie sich natürlich erst um den Knochenbruch oder die offene Wunde kümmern. Wann der richtige Zeitpunkt ist, sich um die Zähne zu kümmern, werden Sie selbst einschätzen können.
In jedem Fall aber gilt: Bewahren Sie Ruhe! Blutungen sollten Sie mit einer Kompresse stoppen. Schwellungen werden gekühlt. Dann sollten Sie sofort einen Zahnarzt aufsuchen. Damit Sie keine Zahnlücke, Fehlstellungen oder grau-verfärbte Zähne bekommen, gibt es aber noch einiges mehr zu beachten.
So reagieren Sie bei jedem Zahnunfall richtig
Gelockerte oder verschobene Zähne:
Belassen Sie die Position des Zahnes und suchen Sie den Zahnarzt auf. Er wird den Zahn wieder an die richtige Stelle rücken.
Abgebrochene Zähne:
Suchen Sie am Unfallort nach den abgebrochenen Stücken. Lagern Sie die Stücke feucht – beispielsweise in Wasser – damit sie nicht austrocknen.
Ausgeschlagene Zähne:
Fassen Sie den ausgeschlagenen Zahn vorsichtig an der Zahnkrone – nicht der Wurzel! – an. Reinigen Sie ihn auf keinen Fall. Legen Sie den Zahn in eine Zahn-Rettungsbox. Diese erhalten Sie in Apotheken und Zahnarztpraxen. Falls keine solche Box zur Verfügung steht, legen Sie den Zahn in Milch ein oder wickeln Sie ihn vorsichtig in Frischhaltefolie ein. Suchen Sie zügig den Zahnarzt auf. Er wird den Zahn wieder zurücksetzen und zum Einheilen schienen.
Welche Folgen hat ein Zahnunfall?
In einigen Fällen ist die Behandlung nach der Erstversorgung noch nicht abgeschlossen:
Zähne, die grossflächig aufgebaut werden müssen, benötigen eine definitive, stabile Versorgung wie Veneers oder Kronen.
Manche Zähne, bei denen sich der Nerv entzündet hat oder abgestorben ist, benötigen eine Wurzelbehandlung.
Zähne mit Entzündungen im Knochen müssen mit einer neuen Wurzelbehandlung und/oder mit einer Wurzelspitzenresektion therapiert werden. Dabei wird die Wurzelspitze operativ entfernt, wobei unter Umständen auch eine zystische Veränderung beseitigt wird.
Zähne, bei denen die Wurzel gespalten ist, müssen entfernt werden. Die Lücke lässt sich durch ein Implantat, eine Brücke oder eine herausnehmbare Prothese schliessen.
Was tun bei Unfällen von Kleinkindern mit Milchzähnen?
Auch wenn Milchzähne früher oder später ausfallen: Ein Unfall mit Kleinkindern sollte auf alle Fälle beim Zahnarzt vorgezeigt werden. Insbesondere auch deswegen, weil der Unfall unter Umständen auch Schäden bei den noch nicht durchgebrochenen, bleibenden Zähnen zur Folge haben kann.
Wie bei den bleibenden Zähnen, können bei Milchzähnen drei Arten von Schäden vorkommen. Therapie und Versorgung sind allerdings anders: So werden beispielsweise ausgeschlagene Milchzähne nicht mehr wieder eingesetzt. Sind sie abgebrochen, werden sie geglättet statt aufgebaut. Gelockerte Milchzähne werden belassen, wie sie sind. Denn oft steht der Zahnwechsel bevor, weshalb die Wurzeln durch die nachrückenden bleibenden Zähne bereits aufgelöst wurden.
Wichtig ist, dass Sie das Kind nach dem Unfall beobachten. Verhält es sich ungewöhnlich (unter anderem: Verändertes Wesen, Lust- und Appetitlosigkeit, Übelkeit, Schläfrigkeit, Fieber), sollten Sie erneut einen (Kinder-) Arzt aufsuchen. Klären Sie ab, ob der Unfall weitere Folgen wie beispielsweise eine Gehirnerschütterung ausgelöst hat.
Mit Schutzschienen Unfälle vermeiden
Gewisse Sportarten bergen ein erhöhtes Risiko, dass man sich die Frontzähne verletzt. Um das zu vermeiden, tragen beispielsweise Eishockeyspieler einen Mundschutz. Er besteht aus einer individuell angefertigten Schiene, die Zähne und Kieferfortsätze schützt und Stösse abfängt.
Unfallversicherung und Kostenübernahme
In der Regel übernimmt die Unfallversicherung die Kosten der Behandlung sowie von möglichen und notwendigen Nachbehandlungen. Dazu melden Sie der Versicherung den Unfall und der Zahnarzt schickt ein entsprechendes Zahnschadenformular. Erwerbstätige sind durch die Arbeitgeberversicherung versichert, Nichterwerbstätige über die Gesundheitsversicherung.
Ist der Zahn durch eine Karies geschwächt und abgebrochen, oder durch eine Zahnfleischerkrankung schon vor dem Unfall gelockert und vorgeschädigt, übernimmt die Versicherung die Kosten meistens jedoch nicht. Das muss der Zahnarzt allerdings jeweils abklären.